Altes Haus – Gas-ZH – EWS Biogas – Anforderung des neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllt!
Ein Gaskunde hatte eine Frage zum EWS Biogas und dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wir wollen unsere Antwort gerne mit Ihnen allen teilen, da wir sicher sind, dass diese Frage für viele Leserinnen und Leser von Interesse ist. Die Antwort haben wir ein wenig für das Mitteilungsblatt gekürzt und nur die für Bestandsimmobilien relevanten Punkte wiedergegeben. Die Frage ist anonymisiert.
Anfrage: Wir sind Eigentümer eines über 70 Jahre alten Hauses mit Gas-ZH. In Ihrem Artikel im Mitteilungsblatt vom 6.12. ist unter anderem zu lesen: „Wenn ich „Grünes Gas“ für unsere Gas-ZH beziehe, erfülle ich die Anforderungen des GEG… – Ohne Solardach (zu wenig Platz), ohne Luft-Wärme-Pumpe (keine Fußbodenheizung möglich), ohne Außendämmung (aus späterem Sondermüll)?… So einfach kann es doch nicht sein, oder?
Antwort: Es ist tatsächlich so einfach.
Für bestehende Gebäude gilt nämlich ab Januar 2024: Laut neuem GEG dürfen Heizungsanlagen weiter betrieben werden. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
Wer jedoch jetzt schon auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigen möchte hat mehrere technologische Möglichkeiten:
- Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan (wie z.B. EWS Biogas 65% oder 100%), biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff
- Anschluss an ein Wärmenetz
- elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie.
- Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind).
Alles hier nachzulesen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
Soweit die Informationen von der Webseite der Bundesregierung. Die fett gekennzeichneten Aussagen sollten Ihnen helfen.
Für die Schriesheimer Ökostromer
Prisca Henheik und Winfried Plesch