Windkraftanlagen im Wald (Teil 2 von 3)
Unsere Position in zehn aufeinander aufbauenden Schritten – heute die Schritte 1 bis 7:
- Der vom Menschen verursachte Klimawandel ist Realität, d.h. der in erdgeschichtlicher Dimension rasant fortschreitende Klimawandel ist menschengemacht.
- Kohlendioxid (CO2) wirkt in der Erdatmosphäre als Treibhausgas. Das durch die Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Erdgas emittierte CO2 trägt zu einem erheblichen Teil zur globalen Klimaerwärmung bei.
- In Konsequenz daraus ist die Transformation von fossilen Energieträgern zu den Erneuerbaren Energien unabdingbar. Dabei ist Atomkraft für uns keine Alternative.
- Als Erneuerbare Energien stehen vor allem Wasserkraft, Sonnenenergie, Windkraft und Biomasse zur Verfügung.
- Auch die für die Erneuerbaren Energien erforderlichen Stauseen in Gebirgstälern und Stauwehre an Flüssen sowie Freifeld-Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen sind immer mit erheblichen Eingriffen in die Natur verbunden. Für ihre Errichtung ist jeweils eine sorgfältige Güterabwägung zwischen notwendiger Energiegewinnung einerseits und Natur- und Artenschutz andererseits erforderlich.
- In diesem Zusammenhang befürworten wir die möglichst landschaftsschonende und den Natur- und Artenschutz beachtende Nutzung der Windkraft als einen unverzichtbaren Pfeiler der Energieerzeugung durch Erneuerbare Energien. Windkraftanlagen sind aus unserer Sicht auch im Wald möglich.
- Im Teilregionalplan Windenergie des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) befindet sich ein für Windkraft ausgewiesenes Vorranggebiet im Schriesheimer und Dossenheimer Wald rund um den weißen Stein. Es handelt sich um einen bewirtschafteten Wald, der sich im Besitz der Kommunen befindet. Der Wald steht nicht unter Naturschutz. Er wird darüber hinaus z.B. durch Wanderwege und MTB-Trails als Naherholungsgebiet sowie touristisch genutzt. Dieses Vorranggebiet mit der Gebietsnummer HD/RNK-VRG-01-W wird bisher als „für eine regionalbedeutsame Windenergienutzung nicht geeignet“ eingestuft (Stand 04.05.2024, s. Umweltbericht zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie, Seiten 97/98, https://www.m-r-n.com/projekte/windenergie/1.%20Offenlage/Umweltbericht.pdf). Eine vertiefende Natura 2000-Prüfung wird im Umweltbericht gefordert. Alternativ muss das Vorranggebiet verkleinert werden, indem der Abstand zum Vogelschutzgebiet am Ölberg vergrößert wird (Umweltbericht S. 98).
Mit den Schritten 8 bis 10 geht es nächste Woche weiter. Bleiben Sie gespannt!
Für die Schriesheimer Ökostromer
Winfried Plesch