Unsere Position für Windkraftanlagen im Wald
Teil 1 von 3: Einleitung und grundsätzliche Erwägungen
In Baden-Württemberg hatte die Nutzung der Wasserkraft bis vor etwa fünf Jahren die größte Bedeutung bei der Gewinnung von Strom durch erneuerbare Energien. Ein weiterer Ausbau ist jedoch kaum mehr möglich, die Potenziale in Baden-Württemberg sind weitestgehend ausgeschöpft. Demgegenüber verfügt die Windenergie in Baden-Württemberg neben der Solarenergie über das größte Ausbaupotenzial. Entscheidend für Ertrag und Akzeptanz ist, dass die Anlagenstandorte gut gewählt, die Anlagen naturverträglich betrieben werden und die Wertschöpfung am Ort bzw. in der Region bleibt. Die Schriesheimer Ökostromer bevorzugen die Bündelung von Windenergieanlagen an Standorten mit ertragreichem Windaufkommen.
Wenn Windenergieanlagen aufgestellt werden, verändern sie das Landschaftsbild. Sie sind weithin sichtbar. Manche Menschen sehen durch die Errichtung von Windkraftanlagen die Schönheit der Landschaft und deren Erholungswert beeinträchtigt. Die Wirkung von Windrädern auf das Landschaftsbild ist jedoch subjektiv: Was die Einen störend finden, empfinden Andere als schön oder belebend. Zum Beispiel waren „rauchende Schlote“ in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts noch ein Zeichen wirtschaftlichen Aufschwungs und der Begriff durchaus positiv besetzt („es geht uns gut, die Wirtschaft brummt.“). Heutzutage sind rauchende Schlote als Ausdruck von Luftverschmutzung verpönt. Wenn es um Entscheidungen bezüglich unserer energiepolitischen Zukunft geht, sollten die Emotionen allerdings hinter den Fakten zurückstehen. Insbesondere sollte im gegenseitigen Umgang in der Debatte auf Hassbotschaften, Wut und aggressives Auftreten verzichtet werden.
Wir müssen darüber hinaus festhalten, dass jede Form der Energieerzeugung, sei es der Bau einer Windenergieanlage oder eines Wasserkraftwerkes, erst recht der Bau eines Kohlekraftwerkes, mit Eingriffen in die Natur und Umwelt verbunden ist. Daher kommen wir nicht umhin, Vor- und Nachteile im komplexen System Natur abzuwägen und schließlich Entscheidungen zu treffen. Mögliche Gefährdungen können durch eine gute Standortwahl und bestimmte Vermeidungsmaßnahmen minimiert werden. Dies bestätigen zahlreiche Studien. Der Schutz von seltenen und windenergiesensiblen Arten muss bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen selbstverständlich beachtet werden. Das geschieht bei der Aufstellung des Teilregionalplans Windenergie durch den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) nach § 8 ROG (Raumordnungsgesetz) mittels einer Umweltprüfung.
Für die Schriesheimer Ökostromer
Winfried Plesch