Suche nach Endlager für Atommüll

Nach über 60 Jahren der friedlichen Atomnutzung, beginnen Bund, Länder und Wissenschaftler mit der Suche nach geeigneten Standorten für hoch radioaktiven Atommüll. Das Verfahren wurde am 5. September 2017 offiziell gestartet, nachdem der Bundestag die rechtliche Grundlage im März 2017 geschaffen hatte.
Bis etwa 2030 muss laut Gesetz ein Standort gefunden sein. Nach der Entscheidung soll das Endlager geplant und errichtet werden. Circa ab 2050 kann mit der Einlagerung des ersten Atommülls begonnen werden.

Es geht um 30.000 Kubikmeter hoch radioaktive Abfälle. Bis zur Einlagerung werden Übergangslösungen in den bestehenden Zwischenlagern benötigt.
Ziel ist es, Endlagerkonzepte in Tonstein, Steinsalz und Granit zu prüfen. Granit findet sich im Bayrischen Wald, Tonschichten in Nordrhein-Westfalen und Salzstöcke vor allem im Norden Deutschlands. Standorte müssen mindestens einen Kilometer von Wohngebieten entfernt sein, dürfen nicht in Hochwasser- oder Naturschutzgebieten liegen oder in Regionen mit Erdbebengefahr oder Bergbau. Eine weitere Vorgabe lautet, dass der Atommüll für eine Million Jahre sicher sein soll, aber zumindest in den ersten 500 Jahren wieder rückholbar sein muss.
Keine Region soll bevorzugt, kein Standort von vorneherein ausgeschlossen werden. Man geht vom Prinzip der „Weißen Landkarte“ aus und will die Entscheidung allein an wissenschaftlichen Kriterien ausrichten.

Laut Gesetz muss dabei jeder einzelne Verfahrensschritt vom Bundestag beschlossen werden. Das gilt besonders für die endgültige Festlegung und für die Entscheidung über die unterirdische Erkundung von Standorten.
In drei Phasen sollen die „Suchräume“ Schritt für Schritt eingeengt werden. Zunächst werden mehrere Standortregionen für eine übertägige Erkundung ermittelt – unter anderem durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Die Pläne sollen mit Anwohnern, Kommunen und Experten vor Ort erörtert werden. Diesen Prozess wird das „Nationale Begleitgremium“ unter dem früheren Umweltminister Klaus Töpfer unterstützen.

Ist das Endlager erst einmal gebaut, kann die Standortentscheidung nicht mehr revidiert werden.

Die vier Kraftwerksbetreiber haben sich im Übrigen aus der aufwendigen Standortfindung vornehm zurückgezogen. Die Konzerne haben sich im Juli 2017 für insgesamt 24,1 Milliarden Euro an den staatlichen Entsorgungsfond, der die Finanzierung der Endlagerkosten übernehmen soll, von allen künftigen Kosten freigekauft.

Sollten die Kosten der Endlagesuche explodieren, dürfte sich das noch als schwerer Fehler erweisen.

Für die Schriesheimer Ökostromer
Volker-Georg Altmann