Neues Marktstammdatenregister ist online!

Am 31.01.2019 ging die Bundesnetzagentur mit dem Internetportal Marktstammdatenregister (MaStR) online. In dieses behördliche Register des Strom- und Gasmarktes müssen sich alle Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen in Deutschland neu eintragen.

Wer muss sich im neuen MaStR eintragen?
Wer privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss die Photovoltaikanlage, das Blockheizkraftwerk (BHWK) und ggf. den Batteriespeicher in das neue MaStR eintragen. Das bedeutet, dass jede der rund zwei Millionen Anlagen, die in Deutschland Energie erzeugen, darin eingetragen werden müssen. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen und schon beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet sind! Wer zusätzlich einen Batteriespeicher für seine Eigenversorgung nutzt, muss diesen ebenfalls erfassen. Die Meldepflicht gilt zudem auch für sogenannte „Photovoltaik-Balkonmodule“, also für Stecker-Solar-Geräte. Eine Ausnahme besteht für Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen. Rücklaufsperren oder ein stetiger Energieverbrauch, der über der Erzeugung liegt, entbinden nicht von der Meldepflicht.

Für alle Neuanlagen ersetzt das MaStR das bisherige PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur. Das neue Register finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

Welche Fristen gelten für Bestands- und Neuanlagen?
Eine Neuanlage muss seit dem 31.01.2019 innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaStR eingetragen werden. Eine bereits laufende Anlage mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31.01.2019 muss in das MaStR bis spätestens Ende Januar 2021 eingetragen sein.

Was passiert, wenn eine Anlage nicht fristgerecht im Register ist?
Wenn eine Anlage nicht fristgerecht eintragen wird, verliert der Betreiber schlimmstenfalls einen Teil seines Anspruchs auf EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom. Auch Anlagen, die keine Vergütung (mehr) erhalten, müssen eingetragen werden, sonst kann ein Bußgeld drohen.

Sinn des neuen MaStR?
Das neue Register bündelt zahlreiche Informationen zum Strommarkt erstmals in einer zentralen Datenbank. Die Prosumer-Einträge privater Verbraucher machen nur einen Teil aus. Auch große Stromerzeuger, Netzbetreiber, Stromlieferanten und andere Marktteilnehmer tragen ihre Daten ein. Das neue MaStR soll eine bessere Grundlage unter anderem für politische Planungen der Energiewende bieten.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Häufige Fragen zum neuen MaStR beantwortet die Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html.

Quelle: www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen

Für die Schriesheimer Ökostromer
Bernhard Huck